Tobias Grambow, Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Hochschuldozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, ein Mann mitten aus der Praxis, bekennt sich zu der Societas Europaea als Weg aus der starren Mitbestimmung in Deutschland. So schrieb er in „Der Mittelstand“ einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel: „Hoffnungschimmer gegen starre Mitbestimmung: Societas Europaea“. Was als pure Freude für alle Arbeitgebervertreter erscheint, könnte zum Alptraum aller gewerkschaftlichen Verbände mutieren. Doch ist es wirklich so einfach aus der Mitbestimmung in Deutschland herauszukommen bzw. davor zu flüchten wie einige es nennen? Und ist dieser bejubelte „Hoffnungsschimmer“, namens SE in der Realität tatsächlich schon angekommen?
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Externes Crowdworking in – Mitbestimmung out?
Vor dem Hintergrund der Digitalisierung stehen Themen rundum die Cloud für einen grundsätzlichen Wechsel innerhalb der bestehenden Arbeitswelt. Durch die Cloud ist es Unternehmen möglich Wertschöpfungs- Produktions- und Innovationsketten über die unternehmenseignen Grenzen zu öffnen. Die anfallende Arbeit wird dann nicht mehr von eigenen Mitarbeitern, sondern über sogenannte Crowdworker erledigt.
Das deutsche Arbeitsrecht bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten wie Betriebsräte und Gewerkschaften auch bei dieser neuen Form der Arbeitsverlagerung mitbestimmen können. Zum Thema Crowdworking gibt es allerdings noch viele arbeitsrechtliche Unklarheiten, vor allem mit dem Umgang mit dieser neuen Arbeitsform.