Das Recht der Insolvenzanfechtung wird reformiert. Die Bundesregierung hat am 29. September einen entsprechenden Regierungsentwurf verabschiedet. Worum geht es?
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„Sanieren oder Ausscheiden“ – Bestätigung und Fortentwicklung durch den BGH
Darf der Gesellschafter einer Personengesellschaft von den Sanierungsbeiträgen seiner Mitgesellschafter profitieren, ohne einen eigenen zu leisten? Unter Hinweis auf die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht hat der BGH das in der viel beachteten Entscheidung „Sanieren oder Ausscheiden“ verneint. Die Rechtsprechung hat der II. Senat im Juni 2015 bestätigt und verfeinert.
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Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken – effektives Mittel gegen den Abmahnwahn?
Am 9. Oktober 2013 trat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft. Darin waren mehrere Änderungen für die Bereiche Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen enthalten. Das Gesetz ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die sich häufenden Beschwerden von Bürgern über unseriöse Geschäftspraktiken in diesen Bereichen.
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Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform
Ist es erlaubt, als Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch zu tragen? Mit dieser Frage befasste sich jüngst zum wiederholten Male das Bundesverfassungsgericht. Mit Beschluss vom 27. Januar 2015 (BVerfG, Urt. v. 27.01.2015 – 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) entschied es erneut über die Frage, ob Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Schuldienst untersagt werden könne und kommt zu dem Urteil, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Es korrigierte damit seine bisherige Rechtsprechung, fußend auf dem „Kopftuch-Urteil“ aus 2003.
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Tarifeinheitsgesetz: Ursprung und Referentenentwurf der Bundesregierung
Grundsatz der Tarifeinheit (GdT) ist ein Rechtsgrundsatz, dass in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist: „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag„. Maßstab für die Rechtsprechung zu diesem Grundsatz ist das sog. „Spezialitätsprinzip“, welcher besagt, dass der Tarifvertrag anzuwenden ist, der dem Betrieb nach seinem Geltungsbereich (betrieblich, räumlich, persönlich) am nächsten steht.