Warum ins Büro fahren, wenn man genauso gut von zu Hause arbeiten kann?

Das LAG Rheinland Pfalz beschäftigte sich in seinem Urteil vom Dezember 2014 im Zuge einer Streitigkeit bezüglich einer Home-Office-Tätigkeit, mit dem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht nach §106 GewO.

In welchen Rahmen können sich Arbeitgeber bei der Ausübung ihres Direktionsrechts bewegen und was muss dabei beachtet werden? Wo setzen die Gerichte Grenzen und wann machen sie Ausnahmen? Die Beantwortung dieser Fragen soll Gegenstand des folgenden Beitrags sein.