Rund 53 Millionen Menschen nutzen in Deutschland das Internet regelmäßig. Die weitgehende Vernetzung der Welt, die Unabdingbarkeit eines Smartphones mit mobilen Datentarifen, wie auch das Surfen auf Social Media Plattformen, wie Facebook und Twitter, führen zur Annahme, dass der moderne Mensch ständig erreichbar und online sein muss.

Dies hat aber auch arbeitsrechtliche Relevanz. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf solche Nutzung während der Arbeitszeit? Wohl kaum, finden aktuelle Statistiken, bei denen 25% aller Befragten zugeben, das Internet täglich während der Arbeitszeit zu nutzen.

Das LAG Berlin-Brandenburg entschied jüngstens zugunsten des Arbeitgebers einen Fall ausufernder Internetnutzung und gab diesem umfassende Rechte für die Beweiserhebung.