Das Arbeiten in weltweit aufgestellten Unternehmen ist für alle Teilnehmer eine interessante Angelegenheit. Dennoch kann es dazu kommen, dass Zweigstellen aufgeben werden müssen und daraus folgend eine betriebsbedingte ausgesprochen wird. So geschehen im vorliegenden Fall, in dem einem leitenden Bankangestellten aus diesem Grund gekündigt wurde. Das ArbG Mannheim (Urt. vom 14.02.2012 – Az. 8 Ca 227/11) und das LAG Baden-Württemberg (Urt. vom 20.06.2013 – 14 Sa 50/12) haben zugunsten des Zweigstellenleiters entschieden und sowohl die außerordenliche als auch die ordentliche Kündigung als unwirksam erklärt, sodass der Zweigstellenleiter einer in Deutschland niedergelassenen türkischen Bank eindeutiger Gewinner der ersten zwei Runden ist. Daher bleibt es spannend, ob der vor dem BAG (Urt. vom 24.09.2015 – 2 AZR 3/14) verhandelte finale dritte Schlagabtausch die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt oder sich das Blatt wendet.