Tag Archives: Geschlechterdiskriminierung

  • Diskriminierungsschutz bei Scheinbewerbungen?

    Der Weg zu einem neuen Arbeitsplatz mit vermeintlich besseren Arbeitsbedingungen und gutem Gehalt führt viele Arbeitssuchende klassischerweise über die Bewerbung auf Stellenanzeigen bei Firmen. Um die Chancen zu erhöhen, bewerben sich Arbeitssuchende häufig bei mehreren Firmen. Die Arbeitgeber sollten bei Formulierungen von Stellenanzeigen äußerst sorgfältig sein, um keinen Anschein von Diskriminierung aufkommen zu lassen, das ist seit längerem in Rechtsprechung und Literatur nicht unbekannt. Formulierungen wie „Junger dynamischer Mitarbeiter gesucht“ sind in mehrfacher Hinsicht kritisch zu beurteilen. Bei einer solchen Formulierung kann eine Diskriminierung wegen des Alters aber auch wegen der Geschlechtszugehörigkeit vorliegen. Bewerber, die die vorgegebenen Qualifikationen und Anforderungen nur zum Teil oder gar nicht erfüllen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Arbeitgeber abgelehnt. Die Folge daraus: clevere Bewerber können eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen, wenn Sie behaupten, nicht wegen ihrer fehlenden Qualifikation abgelehnt worden zu sein , sondern wegen einer Diskriminierung. Ihre Chancen stehen dabei relativ gut, da die Beweislast in Hinblick auf das Nichtvorliegen einer Diskriminierung beim Arbeitgeber liegt. Dieser hat es in aller Regel schwer, entsprechende Beweise zu erbringen, dass keine solche Diskriminierung vorliegt.

  • Stellenanzeige mit dem Titel „Frauen an die Macht“ Diskriminierung ausnahmsweise erlaubt ?

    Das Arbeitsgericht in Köln hat Anfang diesen Jahres in einem Urteil entschieden, dass eine Ungleichbehandlung nach dem AGG ausnahmsweise zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Unternehmen wichtige wirtschaftliche Belange für eine Benachteiligung zugrunde legen kann. Wieso das Gericht einen Anspruch auf Entschädigung abgewiesen hat und warum ausgerechnet ein Autohaus eine Stellenanzeige dieser Art rechtfertigen kann, wird im Folgenden näher erläutert.